Zum Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen hat der deutsche Gesetzgeber das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, im Folgenden „LkSG“) erlassen. Ab 1. Januar 2023 fällt die Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Wir bekennen uns dazu, die Sorgfaltspflichten des LkSG angemessen umzusetzen und möglichen Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette entschieden entgegenzutreten.

Die Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Verhalten der Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG finden Sie hier.

Berichterstattung nach dem LkSG

Die Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG bzw. die entsprechend verpflichteten Tochterunternehmen des deutschen Sodexo Konzerns berichten mindestens einmal jährlich zum abgelaufenen Geschäftsjahr (01.09.-31.08.) gemäß den Anforderungen des LkSG über die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gegenüber der BAFA und der Öffentlichkeit.

Bericht für das Geschäftsjahr 2023

Speak Up

Beschwerdestelle

 

Sie möchten auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen?

 

Nutzen Sie dazu unser Beschwerdeverfahren Speak Up

Zu Speak Up
Kontaktieren Sie uns > Teilen und andere Optionen öffnen