wechseln zu navigation | wechseln zu content | wechseln zu search box
Mit dem Restaurant Pass können Arbeitgeber ihren Angestellten arbeitstäglich bis zu 3,10 € steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer sich aus seinem bereits versteuerten Nettoeinkommen mit dem Sachbezugswert in Höhe von 2,80 € (Sachbezugswert in 2010) beteiligt. Diese Beteiligung erhält der Arbeitnehmer mit dem Restaurant Pass komplett wieder zurück. Somit ergibt sich ein maximaler Scheckwert pro Arbeitstag von 5,90 €.

Bei einer Nichtbeteiligung des Arbeitnehmers muss maximal bis zur Höhe des Sachbezugswertes von 2,80 € pauschal mit 25% versteuert werden. Diese Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer getragen werden.
Die Ausgabe erfolgt entweder pauschal mit bis zu 15 Essensschecks im Monat oder arbeitstäglich.
Bis zu 1.298 € abgabenfrei pro Mitarbeiter und pro Jahr. Übernimmt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer auf den Sachbezugswert von 2,80 €, so bietet sich Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, jeden gewünschten Betrag bis maximal 5,90 € pro Scheck abgabenfrei auszugeben.
In diesem Fall steht dem Unternehmen pro Mitarbeiter und bei 220 Arbeitstagen pro Jahr ein Gesamtbetrag
von 1.298 € zur Verfügung, auf den weder Steuern noch Lohnnebenkosten anfallen. Sie sehen selbst: jeder einzelne Cent rechnet sich im Vergleich zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Ihre Ersparnisse ermitteln Sie hier:


Tel: 069 73996 6450
FAQs: