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Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben

Doppelter Genuss, der sich rechnet.


Mit dem Restaurant Pass können Arbeitgeber ihren Angestellten arbeitstäglich bis zu 3,10 € steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer sich aus seinem bereits versteuerten Nettoeinkommen mit dem Sachbezugswert in Höhe von 2,80 € (Sachbezugswert in 2010) beteiligt. Diese Beteiligung erhält der Arbeitnehmer mit dem Restaurant Pass komplett wieder zurück. Somit ergibt sich ein maximaler Scheckwert pro Arbeitstag von 5,90 €.     

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Pauschalsteuer

Bei einer Nichtbeteiligung des Arbeitnehmers muss maximal bis zur Höhe des Sachbezugswertes von 2,80 € pauschal mit 25% versteuert werden. Diese Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer getragen werden.

Anzahl "Restaurant Pass" Schecks pro Monat

Die Ausgabe erfolgt entweder pauschal mit bis zu 15 Essensschecks im Monat oder arbeitstäglich.

Maximaler Nutzen aus Unternehmenssicht

Bis zu 1.298 € abgabenfrei pro Mitarbeiter und pro Jahr. Übernimmt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer auf den Sachbezugswert von 2,80 €, so bietet sich Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, jeden gewünschten Betrag bis maximal 5,90 € pro Scheck abgabenfrei auszugeben.
In diesem Fall steht dem Unternehmen pro Mitarbeiter und bei 220 Arbeitstagen pro Jahr ein Gesamtbetrag
von 1.298 € zur Verfügung, auf den weder Steuern noch Lohnnebenkosten anfallen. Sie sehen selbst: jeder einzelne Cent rechnet sich im Vergleich zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.

Interaktiver Steuerrechner

Ihre Ersparnisse ermitteln Sie hier:

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FAQs:

Wo kann der Restaurantpass eingelöst werden?
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