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Sie ist für Unternehmen von 2010 an bis zu 1.298 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei. Als Partner
des Deutschen Steuerberater Verbands (DStV) hat sich Sodexo auf diesen Bereich spezialisiert und bietet mit
dem Restaurant Pass ein System zur Essensbezuschussung an.
Jeder Arbeitgeber kann nach den gesetzlichen Lohnsteuerrichtlinien Mitarbeitern einen Essenszuschuss in
Form eines Restaurant Pass zukommen lassen.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich aus seinem bereits versteuerten Nettoeinkommen ab 2010 in Höhe
von 2,80 Euro beteiligt, oder der Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent versteuert wird, entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Die Beteiligung von 2,80 Euro erhält der Mitarbeiter mit dem Restaurant Pass wieder zurück (nach § 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2).
Somit ergibt sich für 2010 ein maximaler Scheckwert pro Arbeitstag von 5,90 Euro. Der maximale finanzielle Nutzen aus Unternehmenssicht beträgt in 2010 1.298 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (Basis: 220 Arbeitstage). Übernimmt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer auf den Sachbezugswert von 2,80 Euro, kann der Arbeitgeber nicht nur bis zu 3,10 Euro, sondern jeden gewünschten Betrag bis maximal 5,90 Euro pro Restaurant Scheck steuer- und sozialabgabenfrei an den Mitarbeiter ausgeben.
Ihre Ersparnisse ermitteln Sie hier:

Tel: 069 73996 6450
FAQs:
Welche Vorteile bietet der Restaurant Pass?
Wie funktioniert das Sodexo Restaurant Pass System?
Welche gesetzlichen Regelungen bezüglich der Essensschecks gibt es?