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Auf der Vorderseite des Schecks ist das Verwendungsjahr rechts oben deutlich erkennbar aufgedruckt:

Ab September eines Bezugsjahres werden Schecks bereits mit Gültigkeitsdatum für das jeweils nachfolgende Jahr emittiert
Da die Lohnsteuerrichtlinien eine arbeitstägliche Verwendung der Restaurantschecks vorsehen, ist der Gültigkeitszeitrahmen für das Einlösen in jedem Fall ausreichend.