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Welchen gesetzlichen Rahmen bezüglich des Sodexo Restaurant Pass gibt es?

Der Restaurant Scheck ist eine eigene Steuerkategorie und kollidiert nicht mit anderen Regelungen oder Freigrenzen.


§ 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG. LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR  40.2; R31 Abs. 7 Nr. 4 cc.
Jeder Arbeitgeber kann nach den gesetzlichen Lohnsteuerrichtlinien den Mitarbeitern einen Essenszuschuss in Form des Restaurant Pass zukommen lassen - und zwar arbeitstäglich bis zu 3,10 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich aus seinem bereits versteuerten Nettoeinkommen ab 2010 in Höhe von 2,80 Euro beteiligt, oder der Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent versteuert wird, entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Die Beteiligung von 2,80 Euro erhält der Mitarbeiter mit dem Restaurant Pass wieder zurück (nach § 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2).
Der Wert eines Restaurant Pass setzt sich zusammen aus dem Sachbezugswert für ein Mittagessen: 2,80 Euro und einem übersteigenden steuerlichen Freibetrag: arbeitstäglich bis zu 3,10 Euro. [R 31 Abs. 7 Nr. 4 cc.: "Die Höhe des Restaurant Schecks darf den amtlichen Sachbezugswert arbeitstäglich um maximal 3,10 Euro übersteigen“.] Mithin beträgt die maximale Höhe des Restaurant Pass 5,90 Euro pro Tag.
Die Sachbezugswerte sind für das Kalenderjahr 2010 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18. November 2008 (BGBl. I S. 2220) festgesetzt worden.